STELLUNGNAHME
der SPD-Fraktion im Stadtbezirk IX
unter Einbeziehung der SPD-Ortsvereine im Stadtbezirk IX
sowie unter Berücksichtigung vieler Diskussionen
mit Bürgerinnen und Bürgern und Interessensverbänden
Essen, den 15. April 2015
Stellungnahme zur Vorlage „Flächenvorschläge für das Konzept ‚Bedarfsgerechte Flächenentwicklung‘“, Vorlage 1881/2014/6B der Stadt Essen
Grundsätzlich begrüßt die SPD-Fraktion im Stadtbezirk IX, dass die Bedarfe an Wohn- und Gewerbeflächen erneut in den Fokus der Politik geraten. Zur Planungssicherheit für Bürger, Gewerbetreibende und Investoren gehört das Bereitstellen eines bedarfsgerechten Angebotes für Gewerbe- und Wohnflächen. Bei Neuausweisungen von Flächen sollte es jedoch immer auch bereits in einem frühen politischen Entscheidungsprozess eine kritische und umfassende Betrachtung weiterer Entwicklungsparameter geben, die über eine rein quantitative Bedarfsermittlung hinausgehen. Die Nachfragen müssen differenziert betrachtet und Qualitätsstandards definiert werden, insbesondere für die Gewerbebetriebe der Zukunft. Für den Bereich „Wohnen“ ist der Bedarf (auch an höherwertigem Wohnraum) durchaus belegt. Für den Bereich „Gewerbe“ gibt es widerstreitende Aussagen, was den Bedarf, das Angebot wie auch die Größenordnung der Bedarfe angeht. Für beide Sektoren gilt, dass es keine belastbaren Untersuchungen sowie kein dazugehöriges Kataster von Baulücken und Leerständen gibt, sodass diesbezügliche Fragen im Rahmen der Bedarfsanalyse zunächst offen geblieben sind.
Zentraler Begriff in diesem Zusammenhang ist „bedarfsgerecht“. Hier macht die Landesplanung NRW für ASB (Allgemeine Siedlungsbereiche) und GIB (gewerbliche und industrielle Nutzungen) ganz klare Vorgaben: Bedarfsgerecht bedeutet einerseits, ausreichende Flächen für eine entsprechende Entwicklung zur Verfügung zu stellen, andererseits aber die Neudarstellung von Flächen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Planung hat hiernach also auf jeden Fall nachhaltig zu erfolgen. In diesem Zusammenhang sei das Siedlungsflächenmonitoring des RVR erwähnt, das voraussichtlich im Mai oder Juni dieses Jahres fertig gestellt wird. Diese Ergebnisse gilt es vor Entscheidungen abzuwarten.
Darüber hinaus gilt es, im Rahmen der Stadtentwicklung auch die komplexen Ansprüche der ökologischen Entwicklung einer Stadt zu betrachten, die u.a. aus dem Landschaftsschutz und damit einhergehend den Klimazielen der Stadt Essen abzuleiten sind. Unter diesem Aspekt ist ein weiterer Flächenverbrauch „auf der grünen Wiese“ immer dann zu vermeiden, wenn Flächenpotenziale mit geringeren ökologischen Restriktionen im Stadtraum zur Verfügung stehen.
Wenn man aktuell zum Beispiel im Rahmen des weiteren Flächenverbrauchs im sogenannten „Teelbruch II“, der Alternativfläche Teelbruch oder auch entlang der A52 leerstehende Ausweichflächen im Rahmen der bereits erschlossenen Gebiete (zum Beispiel Büropark Bredeney, Gewerbegebiet Teelbruch, VLP Essen/Mülheim) benennt, so wird diesem Argument mit der pauschalen Aussage begegnet, dass diese Flächen bereits eingerechnet wurden. Für die politische Meinungsbildung unabdingbar ist die Darstellung bestehender und in der Analyse berücksichtigter Gebiete sowie eine Übersicht über Baulücken im Bestand. Erst unter Zugrundelegung einer solchen Auflistung ist ein eventuell bestehender Bedarf sinnvoll zu diskutieren. Die momentan im Raum stehenden Bedarfe scheinen darüber hinaus viel zu hoch angesetzt, wenn man sich die reellen Bedarfe der letzten Jahre anschaut. Der Bedarf von 9,3 ha pro Jahr kann auch noch auf lange Zeit mit den planerisch zur Verfügung stehenden Flächen aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) in einer Größenordnung von 125 ha (siehe unten) bestritten werden. Grundlage hierfür wäre jedoch, dass das Recycling vorhandener Flächen in Essen nicht weiter halbherzig betrieben und jahrzehntelanges Brachliegen wie zum Beispiel beim IBM Gebäude nicht mehr geduldet wird.
Auch fehlt eine Aussage, ob und unter welchen Voraussetzungen Flächen, die sich nicht im Bestand der Stadt Essen befinden, durch den Eigentümer überhaupt zum Verkauf oder zur Verpachtung stehen. Insbesondere bei Flächen, die im Besitz von Landwirten stehen, hört man bislang keine Verkaufsbereitschaft. Dieses größtenteils mit dem Argument, dass die momentan landwirtschaftlich genutzten Flächen von guter Qualität und nicht ersetzbar sind. Es steht im Gegenteil zu befürchten, dass für den notwendigen ökologischen Ausgleich bei Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Wohn- und Gewerbeflächen weitere landwirtschaftliche Flächen z.B. durch Aufforstung „umgenutzt“ werden. Bekanntes Beispiel für einen solchen Flächenverfall ist im Essener Süden z.B. die Aufforstung einer landwirtschaftlichen Fläche für die Anlage des temporären Messeparkplatzes über dem Gasspeicher an der A52-Ausfahrt Kettwig.
Aus den aus dem Regionalen Flächennutzungsplan, dessen Steckbriefen zu Einzelflächen und aus den in der damaligen intensiven Diskussion gewonnenen Erkenntnissen über die unmittelbaren Umweltauswirkungen in nahezu allen Bereichen der neuen / alten Ausweisungen werden keine Schlussfolgerungen gezogen, zumal dieses gerade unter dem Aspekt der Klimaziele der Stadt Essen geboten wäre. In dem Themenkomplex „Regionaler Flächennutzungsplan“ muss auch erwähnt werden, dass hier noch 125 ha freie Flächen für Gewerbe und 92 ha freie Flächen für Wohnen planerisch in Essen gesichert sind. Diese sollten nach den oben ausgeführten Darstellungen über die Bedarfe erst einmal auf viele Jahre reichen.
Die Pflege und Fortentwicklung von Naherholungsflächen, zu denen hier in der Region auch kleinteilig landwirtschaftlich genutzte Flächen gehören, darf auch vor dem Hintergrund der Ziele einer Tourismusregion nicht unberücksichtigt bleiben. Das Ruhrgebiet präsentiert sich nicht zuletzt als Folge des Strukturwandels als eine grüne erlebenswerte Metropolregion. Auch und gerade das macht den Reiz dieser Region und insbesondere des Essener Südens aus. Starke Eingriffe in solche Flächen würden diesen Charakter Stück für Stück abbauen.
Keine Berücksichtigung bei den aktuellen Untersuchungen findet darüber hinaus der ansonsten so vehement beschworene Faktor der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Flächenentwicklung. Hier gibt es ein Potenzial, das nicht ausgeschöpft zu sein scheint. Der RVR setzt zum Beispiel bei dem neuen Regionalplan auf die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete. In diesem Zusammenhang erscheint es fraglich, ob wir für jeden Bedarf etwas in Essen vorhalten müssen oder auch auf Gewerbebrachflächen an anderer Stelle in der Region setzen können. Auch in diesem Zusammenhang muss das oben erwähnte Siedlungsflächenmonitoring des RVR abgewartet werden.
Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, alle vorgeschlagenen Flächen kritisch zu bewerten, da zuerst sämtliche Möglichkeiten der Innenentwicklung ausgeschöpft werden müssen, bevor an die Inanspruchnahme von Außenbereichen gedacht werden kann. Hierzu müssen die oben erwähnten Vorarbeiten seitens der Fachleute erbracht werden. Erst danach kann man – falls sich immer noch eine Bedarfslücke auftun sollte – darüber nachdenken, welche möglichen zusätzlichen Flächen man einer Detailprüfung unterzieht. Diese Prüfungen müssen dann natürlich insbesondere Fragen des Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes beantworten.
Insbesondere und namentlich an dieser Stelle abzulehnen ist das gesamte Areal Teelbruch. Hierzu sei der Steckbrief zum Teelbruch im Rahmen des Regionalen Flächennutzungsplanes zitiert, der in der Gesamtbewertung an Deutlichkeit nicht zu überbieten ist: „Aufgrund vielfältigen natürlichen sowie Schutz- und Erholungsfunktionen und der erheblichen Auswirkungen auf fast alle Schutzgüter sind die Umweltauswirkungen als gravierend erheblich einzustufen und nur sehr eingeschränkt durch Verringerungs-, Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen abzumildern.“
Für den Inhalt:
Daniel Behmenburg, Fraktionsvorsitzender
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