Edit 22.07.2020: Eine Anwohnerin hat mich darauf hingewiesen, dass auch auf der anderen Seite geparkt wird. Auch das macht natürlich keinen Sinn. Auch darauf habe ich die Verwaltung hingewiesen.
Edit 19.07.2020: Da sich die Situation so darstellt, dass nunmehr der Gehweg zwischen Bachstraße und Hausummer 15 zugeparkt wird, habe ich nochmals die Verwaltung angeschrieben. Eigentlich dürfen die Autos dort nicht parken, die Verwaltung wird das aber durch eine zusätzliche Beschilderung noch einmal verdeutlichen.
Edit 18.07.2020: Die Verwaltung hat mittlerweile an vielen Stellen nachgebessert. Einzig das Schild, das die Fahrradfahrer, die gegen Fahrtrichtung fahren, auf den neuen Bürgersteig lotst, fehlt noch.
Ende Juni in der Sitzung der Bezirksvertretung hat die Verwaltung zum Thema „Radverkehrsführung Promenadenweg in Kettwig“ berichtet. Die absolut mangelhafte Planung haben wir schon im letzten September mioniert (http://daniel-behmenburg.de/?p=616), leider hat die Verwaltung erst jetzt gehandelt, sodass nicht mehr als eine provisorische Lösung für den Sommer beschlossen werden konnte und eine dauerhafte Lösung dann im September diskutiert und umgesetzt wird. In der Sitzung waren sich eigentlich alle Teilnehmer einig in der Bewertung sind, dass die dort besprochene und beschlossene provisorische Lösung nicht recht zufriedenstellend ist, diese aber als besser befunden wird, denn nichts zu tun (auch das war ja ein Vorschlag in der Sitzung).
Wenn ich mir nun die Umsetzung dieser Lösung anschaue, muss ich jedoch sagen, dass keine Änderung besser als diese gewesen wäre. Das Gefahren- wie Unsicherheitspotential wurde hier wesentlich erhöht. Das möchte ich kurz an den wesentlichen Eckpunkten der beschlossenen provisorischen Lösung erläutern:
Öffnung des Gehweges von Haus Nr. 15 bis Ringstraße für die Befahrung mit Fahrrädern. An den Einmündungen zum Neubaugebiet sind sichtbare Hinweise auf Fußgänger anzubringen.
An der Einmündung zum Geh-/ Fahrradweg befindet sich ein sichtbares Straßenschild, welches aber vor kreuzenden Radfahrern aus dem Neubaugebiet warnt. Das stimmt ja nicht. Dieses Schild müsste um 90 Grad zum Neubaugebiet gedreht werden, damit die von dort kommenden Fußgänger auf kreuzende Fahrradfahrer hingewiesen werden. Diese Situation wird durch 4 dokumentiert. Man sollte aber auch auf dem Rad-/Fußweg auf eventuell kreuzende Fußgänger aus dem Neubaugebiet hinweisen.
Entfernung der Gehwegmarkierung von Hausnummer 15 bis Bachstraße.
Diese Markierung wurde entfernt, jedoch wissen Fußgänger nach dem Gastschiff Thetis nun nicht, wohin sie sollen. Viele gehen instinktiv (und in alter Gewohnheit) geradeaus weiter. Hier fehlt der Hinweis, dass die Straße gekreuzt werden muss, wie auch der in der Sitzung angesprochene Hinweis für den Rad- und Autoverkehr, dass hier Fußgänger kreuzen. Selbiges gilt für die wiederholte Kreuzungsnotwendigkeit für Fußgänger an der Ecke Bachstraße. In der Verwaltungsvorlage stand hierzu erläuternd „Zur Verbesserung der Querung für zu Fuß Gehende vom ufernahen Gehweg zum diesem Gehweg wird das Verkehrszeichen 133 (Fußgänger) als farbiges Piktogramm auf die Fahrbahn markiert.“. Diese war auch Grundlage der Beratungen in der o.a. Sitzung. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass die Markierung auch weiter als bis zur Einmündung Bachstraße entfernt wurde, sodass hier kein Bereich für Fußgänger mehr vorgesehen ist. Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass der bisherige Gehweg auch die Anstellfläche für den eben dort befindlichen Tretbootverleih war. Ich gehe davon aus, dass mit dem Betreiber über die neue Situation gesprochen wurde. Nunmehr müssen sich die Gäste gegenüber auf dem engen Fußweg anstellen. Das Einhalten eines coronabedingten Sicherheitsabstandes ist so nicht mehr möglich.
Wiedereinführung der Einbahnstraßenregelung von Ringstraße bis Haus Nummer 15 in Fahrtrichtung Bachstraße.
Einzig das bereits angebrachte Schild „Fahrradstraße“ mit Zusatz „Autos frei“ aus Fahrtrichtung Ringstraße wurde entfernt. Somit gilt die Einbahnstraßenregelung hier. An der Ecke Bachstraße wird mittels des Schildes „Durchfahrt verboten“ auf die Einbahnstraße hingewiesen, diese Fahrtrichtung jedoch mittels Zusatzzeichen für den Radverkehr freigegeben. Dieses wird durch Foto 1 dokumentiert. Da diese Freigabe für den Radverkehr ab Haus Nummer 15 in Fahrtrichtung nicht wieder aufgehoben wird (siehe Foto 3), dürfen Fahrradfahrer weiterhin die Straße in entgegengesetzter Fahrtrichtung nutzen. Damit ist der Begegnungsverkehr, der erst zu den aktuellen Problemen führte, weiterhin zulässig. Ergänzend möchte ich aber die Erläuterungen aus der Verwaltungsvorlage zitieren „Die Beschilderung Fahrradstraße bleibt in Fahrtrichtung Bachstraße bestehen.“. Diese wurde dann nun anders gehandhabt als dort beschrieben. In Höhe der Schleusenkammer in Fahrtrichtung Ringstraße ergibt sich dann die meines Erachtens für den Radfahrer sehr irritierende Beschilderung auf Foto 6. In dieser Situation muss der Radfahrer, wenn er weiter Richtung Mülheim am Promenadenweg fahren will, die Straße kreuzen. Siehe Foto 7. Hier fehlt ein Hinweis von dem Fuß-/Radweg auf den weiteren Verlauf sowie ein Hinweis für den Autoverkehr und Radverkehr auf der Fahrbahn. Darüber hinaus befindet sich auf der Straße noch ein Piktogramm für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung (auch auf Foto 7 ersichtlich), dass nach dem Gedanken, den Radverkehr in dieser Fahrtrichtung erst einmal über den oberen Gehweg zu lotsen, dort meines Erachtens auch nicht mehr hingehört.
Das in aller Kürze, aber hoffentlich trotzdem verständlich. Selbst wenn die Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sein sollten, macht dieses provisorische Paket meines Erachtens nur Sinn, wenn alle Maßnahmen auch zeitgleich umgesetzt werden, da hier ein Rad ins andere greift. Ich möchte an dieser Stelle ein wenig meine Enttäuschung ausdrücken, ging ich doch davon aus, dass nach der Vorgeschichte nunmehr mit besonderer Sorgfalt vorgegangen wird. So langsam kann ich das wirklich niemandem mehr erklären.
Ich empfinde wie oben beschrieben diese Situation nunmehr als äußerst gefährlich insbesondere für die Fußgänger.
Die Hinweise habe ich auch dem zuständigen Amt für Straßen und Verkehr zugänglich gemacht.
* Hinweis: In einer früheren Version war die Überschrift dieses Beitrages „Promenadenweg – schlecht umgesetztes schlechtes Provisorium ist dann halt nichts“. Da die Verwaltung an vielen Stellen nachgebessert hat, habe ich die Überschrift geändert.