Kurz vor der entscheidenden Sitzung der Bezirksvertretung IX zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) hat sich die SPD-Fraktion für eine Ausweisung des Gebietes „Grüne Harfe“ in Werden-Heidhausen als Landwirtschaftliche Fläche ausgesprochen. Die Sozialdemokraten beziehen damit entschieden Stellung gegen eine geplante Wohnbebauung im großen Stil.

„Mit einer Ausweisung als Wohnfläche wäre der Zersiedelung der Landschaft Tür und Tor geöffnet. Die Weigerung der zuständigen Stellen, sich eindeutig über das geplante Ausmaß der Wohnbebauung zu äußern, spricht hier Bände und lässt Schlimmes erahnen.“ so die Fraktionsvorsitzende und Werdenerin Annette Uttendorfer. „Die SPD-Fraktion steht hier fest zu ihren Aussagen aus den vergangenen Wahlkämpfen, sich für einen Erhalt der Werdener Grünflächen einzusetzen. Werden muss lebenswert bleiben und seinen Charakter behalten! Im Anbetracht der Äußerungen in der Vergangenheit – auch von Seiten der CDU und dem Bezirksvorsteher Hanslothar Kranz – gehe ich hier von einem breiten fraktionsübergreifenden Bündnis im Interesse der Bürgerinnen und Bürger aus!“

Auch Fraktionskollege Daniel Behmenburg äußert sich skeptisch: „Insbesondere befürchte ich hier in Werden einen Verkehrkollaps, wenn zusätzliche Wohneinheiten im dreistelligen Bereich geschaffen werden, durch die Kanalbaumaßnahme wird dieses Problem noch verschärft.“ Daniel Behmenburg möchte hier nicht falsch verstanden werden, dass man sich stadtübergreifend als Planungsgemeinschaft zusammen gefunden hat, empfindet er als ist richtigen und überfälligen Schritt: „Der Regionale Flächennutzungsplan ein richtiges und notwendiges Instrument, aber bei der Aufstellung müssen wir mit besonderem Bedacht und Verantwortungsgefühl vorgehen, eine nachträgliche Änderung ist nur schwer zu erreichen. Einige Passagen sind von den Planern am Reißbrett entworfen worden und bedürfen der Korrektur durch die örtliche Politik.“

Die SPD-Fraktion wird sich auch mit der Bitte um Unterstützung an die Genossinnen und Genossen im Rat der Stadt Essen wenden.

Kategorien: BV IX

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