{"id":269,"date":"2015-04-15T21:53:32","date_gmt":"2015-04-15T21:53:32","guid":{"rendered":"https:\/\/danielbehmenburg.wordpress.com\/?p=269"},"modified":"2015-04-15T21:53:32","modified_gmt":"2015-04-15T21:53:32","slug":"stellungnahme-der-spd-fraktion-im-stadtbezirk-ix-zu-den-flachenvorschlagen-zum-konzept-bedarfsgerechte-flachenentwicklung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/daniel-behmenburg.de\/?p=269","title":{"rendered":"Stellungnahme der SPD-Fraktion im Stadtbezirk IX zu den Fl\u00e4chenvorschl\u00e4gen zum Konzept &#8222;Bedarfsgerechte Fl\u00e4chenentwicklung&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><strong>STELLUNGNAHME<br \/>\n<\/strong>der SPD-Fraktion im Stadtbezirk IX<br \/>\nunter Einbeziehung der SPD-Ortsvereine im Stadtbezirk IX<br \/>\nsowie unter Ber\u00fccksichtigung vieler Diskussionen<br \/>\nmit B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern und Interessensverb\u00e4nden<\/p>\n<p style=\"text-align:right;\">Essen, den 15. April 2015<\/p>\n<p><strong>Stellungnahme zur Vorlage \u201eFl\u00e4chenvorschl\u00e4ge f\u00fcr das Konzept \u201aBedarfsgerechte Fl\u00e4chenentwicklung\u2018\u201c, Vorlage 1881\/2014\/6B der Stadt Essen<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich begr\u00fc\u00dft die SPD-Fraktion im Stadtbezirk IX, dass die Bedarfe an Wohn- und Gewerbefl\u00e4chen erneut in den Fokus der Politik geraten. Zur Planungssicherheit f\u00fcr B\u00fcrger, Gewerbetreibende und Investoren geh\u00f6rt das Bereitstellen eines bedarfsgerechten Angebotes f\u00fcr Gewerbe- und Wohnfl\u00e4chen. Bei Neuausweisungen von Fl\u00e4chen sollte es jedoch immer auch bereits in einem fr\u00fchen politischen Entscheidungsprozess eine kritische und umfassende Betrachtung weiterer Entwicklungsparameter geben, die \u00fcber eine rein quantitative Bedarfsermittlung hinausgehen. Die Nachfragen m\u00fcssen differenziert betrachtet und Qualit\u00e4tsstandards definiert werden, insbesondere f\u00fcr die Gewerbebetriebe der Zukunft. F\u00fcr den Bereich \u201eWohnen\u201c ist der Bedarf (auch an h\u00f6herwertigem Wohnraum) durchaus belegt. F\u00fcr den Bereich \u201eGewerbe\u201c gibt es widerstreitende Aussagen, was den Bedarf, das Angebot wie auch die Gr\u00f6\u00dfenordnung der Bedarfe angeht. F\u00fcr beide Sektoren gilt, dass es keine belastbaren Untersuchungen sowie kein dazugeh\u00f6riges Kataster von Baul\u00fccken und Leerst\u00e4nden gibt, sodass diesbez\u00fcgliche Fragen im Rahmen der Bedarfsanalyse zun\u00e4chst offen geblieben sind.<\/p>\n<p>Zentraler Begriff in diesem Zusammenhang ist \u201ebedarfsgerecht\u201c. Hier macht die Landesplanung NRW f\u00fcr ASB (Allgemeine Siedlungsbereiche) und GIB (gewerbliche und industrielle Nutzungen) ganz klare Vorgaben: Bedarfsgerecht bedeutet einerseits, ausreichende Fl\u00e4chen f\u00fcr eine entsprechende Entwicklung zur Verf\u00fcgung zu stellen, andererseits aber die Neudarstellung von Fl\u00e4chen auf das notwendige Ma\u00df zu begrenzen. Planung hat hiernach also auf jeden Fall nachhaltig zu erfolgen. In diesem Zusammenhang sei das Siedlungsfl\u00e4chenmonitoring des RVR erw\u00e4hnt, das voraussichtlich im Mai oder Juni dieses Jahres fertig gestellt wird. Diese Ergebnisse gilt es vor Entscheidungen abzuwarten.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus gilt es, im Rahmen der Stadtentwicklung auch die komplexen Anspr\u00fcche der \u00f6kologischen Entwicklung einer Stadt zu betrachten, die u.a. aus dem Landschaftsschutz und damit einhergehend den Klimazielen der Stadt Essen abzuleiten sind. Unter diesem Aspekt ist ein weiterer Fl\u00e4chenverbrauch \u201eauf der gr\u00fcnen Wiese\u201c immer dann zu vermeiden, wenn Fl\u00e4chenpotenziale mit geringeren \u00f6kologischen Restriktionen im Stadtraum zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p>Wenn man aktuell zum Beispiel im Rahmen des weiteren Fl\u00e4chenverbrauchs im sogenannten \u201eTeelbruch II\u201c, der Alternativfl\u00e4che Teelbruch oder auch entlang der A52 leerstehende Ausweichfl\u00e4chen im Rahmen der bereits erschlossenen Gebiete (zum Beispiel B\u00fcropark Bredeney, Gewerbegebiet Teelbruch, VLP Essen\/M\u00fclheim) benennt, so wird diesem Argument mit der pauschalen Aussage begegnet, dass diese Fl\u00e4chen bereits eingerechnet wurden. F\u00fcr die politische Meinungsbildung unabdingbar ist die Darstellung bestehender und in der Analyse ber\u00fccksichtigter Gebiete sowie eine \u00dcbersicht \u00fcber Baul\u00fccken im Bestand. Erst unter Zugrundelegung einer solchen Auflistung ist ein eventuell bestehender Bedarf sinnvoll zu diskutieren. Die momentan im Raum stehenden Bedarfe scheinen dar\u00fcber hinaus viel zu hoch angesetzt, wenn man sich die reellen Bedarfe der letzten Jahre anschaut. Der Bedarf von 9,3 ha pro Jahr kann auch noch auf lange Zeit mit den planerisch zur Verf\u00fcgung stehenden Fl\u00e4chen aus dem Regionalen Fl\u00e4chennutzungsplan (RFNP) in einer Gr\u00f6\u00dfenordnung von 125 ha (siehe unten) bestritten werden. Grundlage hierf\u00fcr w\u00e4re jedoch, dass das Recycling vorhandener Fl\u00e4chen in Essen nicht weiter halbherzig betrieben und jahrzehntelanges Brachliegen wie zum Beispiel beim IBM Geb\u00e4ude nicht mehr geduldet wird.<\/p>\n<p>Auch fehlt eine Aussage, ob und unter welchen Voraussetzungen Fl\u00e4chen, die sich nicht im Bestand der Stadt Essen befinden, durch den Eigent\u00fcmer \u00fcberhaupt zum Verkauf oder zur Verpachtung stehen. Insbesondere bei Fl\u00e4chen, die im Besitz von Landwirten stehen, h\u00f6rt man bislang keine Verkaufsbereitschaft. Dieses gr\u00f6\u00dftenteils mit dem Argument, dass die momentan landwirtschaftlich genutzten Fl\u00e4chen von guter Qualit\u00e4t und nicht ersetzbar sind. Es steht im Gegenteil zu bef\u00fcrchten, dass f\u00fcr den notwendigen \u00f6kologischen Ausgleich bei Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfl\u00e4che in Wohn- und Gewerbefl\u00e4chen weitere landwirtschaftliche Fl\u00e4chen z.B. durch Aufforstung \u201eumgenutzt\u201c werden. Bekanntes Beispiel f\u00fcr einen solchen Fl\u00e4chenverfall ist im Essener S\u00fcden z.B. die Aufforstung einer landwirtschaftlichen Fl\u00e4che f\u00fcr die Anlage des tempor\u00e4ren Messeparkplatzes \u00fcber dem Gasspeicher an der A52-Ausfahrt Kettwig.<\/p>\n<p>Aus den aus dem Regionalen Fl\u00e4chennutzungsplan, dessen Steckbriefen zu Einzelfl\u00e4chen und aus den in der damaligen intensiven Diskussion gewonnenen Erkenntnissen \u00fcber die unmittelbaren Umweltauswirkungen in nahezu allen Bereichen der neuen \/ alten Ausweisungen werden keine Schlussfolgerungen gezogen, zumal dieses gerade unter dem Aspekt der Klimaziele der Stadt Essen geboten w\u00e4re. In dem Themenkomplex \u201eRegionaler Fl\u00e4chennutzungsplan\u201c muss auch erw\u00e4hnt werden, dass hier noch 125 ha freie Fl\u00e4chen f\u00fcr Gewerbe und 92 ha freie Fl\u00e4chen f\u00fcr Wohnen planerisch in Essen gesichert sind. Diese sollten nach den oben ausgef\u00fchrten Darstellungen \u00fcber die Bedarfe erst einmal auf viele Jahre reichen.<\/p>\n<p>Die Pflege und Fortentwicklung von Naherholungsfl\u00e4chen, zu denen hier in der Region auch kleinteilig landwirtschaftlich genutzte Fl\u00e4chen geh\u00f6ren, darf auch vor dem Hintergrund der Ziele einer Tourismusregion nicht unber\u00fccksichtigt bleiben. Das Ruhrgebiet pr\u00e4sentiert sich nicht zuletzt als Folge des Strukturwandels als eine gr\u00fcne erlebenswerte Metropolregion. Auch und gerade das macht den Reiz dieser Region und insbesondere des Essener S\u00fcdens aus. Starke Eingriffe in solche Fl\u00e4chen w\u00fcrden diesen Charakter St\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck abbauen.<\/p>\n<p>Keine Ber\u00fccksichtigung bei den aktuellen Untersuchungen findet dar\u00fcber hinaus der ansonsten so vehement beschworene Faktor der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Fl\u00e4chenentwicklung. Hier gibt es ein Potenzial, das nicht ausgesch\u00f6pft zu sein scheint. Der RVR setzt zum Beispiel bei dem neuen Regionalplan auf die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete. In diesem Zusammenhang erscheint es fraglich, ob wir f\u00fcr jeden Bedarf etwas in Essen vorhalten m\u00fcssen oder auch auf Gewerbebrachfl\u00e4chen an anderer Stelle in der Region setzen k\u00f6nnen. Auch in diesem Zusammenhang muss das oben erw\u00e4hnte Siedlungsfl\u00e4chenmonitoring des RVR abgewartet werden.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, alle vorgeschlagenen Fl\u00e4chen kritisch zu bewerten, da zuerst s\u00e4mtliche M\u00f6glichkeiten der Innenentwicklung ausgesch\u00f6pft werden m\u00fcssen, bevor an die Inanspruchnahme von Au\u00dfenbereichen gedacht werden kann. Hierzu m\u00fcssen die oben erw\u00e4hnten Vorarbeiten seitens der Fachleute erbracht werden. Erst danach kann man &#8211; falls sich immer noch eine Bedarfsl\u00fccke auftun sollte &#8211; dar\u00fcber nachdenken, welche m\u00f6glichen zus\u00e4tzlichen Fl\u00e4chen man einer Detailpr\u00fcfung unterzieht. Diese Pr\u00fcfungen m\u00fcssen dann nat\u00fcrlich insbesondere Fragen des Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes beantworten.<\/p>\n<p>Insbesondere und namentlich an dieser Stelle abzulehnen ist das gesamte Areal Teelbruch. Hierzu sei der Steckbrief zum Teelbruch im Rahmen des Regionalen Fl\u00e4chennutzungsplanes zitiert, der in der Gesamtbewertung an Deutlichkeit nicht zu \u00fcberbieten ist: \u201eAufgrund vielf\u00e4ltigen nat\u00fcrlichen sowie Schutz- und Erholungsfunktionen und der erheblichen Auswirkungen auf fast alle Schutzg\u00fcter sind die Umweltauswirkungen als gravierend erheblich einzustufen und nur sehr eingeschr\u00e4nkt durch Verringerungs-, Schutz- und Ausgleichsma\u00dfnahmen abzumildern.\u201c<\/p>\n<p><em>F\u00fcr den Inhalt:<br \/>\nDaniel Behmenburg, Fraktionsvorsitzender<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"https:\/\/danielbehmenburg.files.wordpress.com\/2015\/04\/20150415-stellungnahme-bedarfsgerechte-flc3a4chenentwicklung-final.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Stellungnahme SPD BV IX zu den Fl\u00e4chen zum Konzept bedarfsgerechte Fl\u00e4chenentwicklung (15. 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